Autismus

Autismus ist eine tiefgreifende Entwicklungsstörung mit sehr unterschiedlichem Ausprägungsgrad. Im Zentrum steht eine Beeinträchtigung in der Beziehungs- und Kommunikationsfähigkeit. Grund ist eine angeborene veränderte Wahrnehmungs- und Informationsverarbeitung des Gehirns. Die Bandbreite des Erscheinungsbildes reicht von intensiven Ausprägungsformen, für die differenzierte und umfängliche Hilfen bereitgestellt werden müssen, bis hin zu gelegentlich als sonderbar“ erlebte Verhaltensweisen bei einzelnen Schülerinnen und Schülern.
Die Beschulung autistischer Kinder ist Aufgabe aller Schularten. Schüler und Schülerinnen mit autistischen Verhaltensweisen besuchen die Schule, deren Bildungsgang ihrem Leistungsvermögen entspricht.

Aufgaben der Autismusbeauftragten

In jedem staatlichen Schulamt sind Autismusbeauftragte benannt. Sie sind Teil der schulischen Hilfssysteme. Ihre Aufgabe ist es, Schulen, Eltern und außerschulische Institutionen über spezifische Fragen des Autismussyndroms zu informieren und zu beraten.

Schüler mit Autismus Spektrum Störung

Auftrag und Aufgabe aller Schularten ist es, Möglichkeiten des Unterrichts und der Förderung zu entwickeln, die dem Förderbedarf von Kindern und Jugendlichen mit autistischen Verhaltensweisen entsprechen.

In Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift „Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen" wurde vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport die Handreichung zur schulischen Förderung von Kindern und Jugendlichen mit autistischen Verhaltensweisen erstellt.

Weitere Informationen:
http://www.asperger-wahrnehmung.de/
Handreichung vom Staatlichen Schulamt Rastatt