Inklusion

Seit dem Schuljahr 2015/2016 können Eltern von Kindern mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot wählen, ob dieser Anspruch an einer allgemeinen Schule oder an einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) erfüllt werden soll. An den jeweiligen Staatlichen Schulämtern gibt es fachkundige Personen, die die Eltern dazu umfangreich beraten.

Die Beratung umfasst Angaben über die möglichen Bildungsangebote an allgemeinen Schulen und sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und bezieht die Vorstellungen der Eltern über die Erfüllung des Anspruchs ein. Die Eltern erhalten zudem ausführliche Informationen über die möglichen weiteren Verfahrensschritte.

Im Anschluss an diese Beratung können die Eltern ihr Wahlrecht ausüben. Wählen sie die Beschulung an einer allgemeinen Schule im Rahmen eines inklusiven Bildungsangebotes, legt das Staatliche Schulamt im Einvernehmen mit allen berührten Stellen (Eltern, Schulen, Kostenträgern, Schulträgern) den Schulort fest. Das Wahlrecht bezieht sich nicht auf eine spezielle, von den Eltern gewünschte Schule. Die Herstellbarkeit des Angebotes muss unter angemessenen Vorkehrungen gesichert sein.

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